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Protokoll der außerordentlichen Mitgliederversammlung

am Montag, 9. August 2010
Klubhaus TSV Saxonia, Mühlenholzweg 42, 30459 Hannover, Beginn 19.00 Uhr

TAGESORDNUNG

TOP 1 Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit
TOP 2 Satzungsänderung zur Erlangung der Gemeinnützigkeit
TOP 3 Verschiedenes

Anwesende Vereine

  1. Deichgrafen-Collegium
  2. Deutscher Rugby-Club
  3. FDP Stadtverband Süd-West
  4. Freiwillige Feuerwehr Ricklingen
  5. Hannöversches Traditions-Corps
  6. Interessengemeinschaft Ricklingen
  7. Karnevalsgemeinschaft Fidele Ricklinger
  8. Karnevalsgesellschaft Blau-Weiß Linden
  9. Katholische Kirchengemeinde St. Augustinus
  10. Kirchengemeinde St. Thomas
  11. Kleingärtnerverein Ricklingen
  12. Kolpingsfamilie Ricklingen
  13. Kraftsportclub Ricklingen
  14. Michaelis-Kirchengemeinde
  15. Musikvereinigung Lyra
  16. Oberricklinger Butjerbrunnen-Verein
  17. Schützengesellschaft Ricklingen
  18. Schwimmverein Aegir 09
  19. Siedlergemeinschaft Groß-Ricklingen
  20. Spielmanns- und Hörnerzug Ricklingen
  21. Sportfreunde Ricklingen
  22. SV 08 Ricklingen
  23. TSV Saxonia
  24. TTC Helga
  25. TuS Ricklingen

Anwesende nicht stimmberechtigte Fördermitglieder

  1. Jass, Bernd
  2. Lohse, Anita
  3. Hartmann, Dieter
  4. Schwarz, Hans-Joachim

TOP 1 Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit

Die Vorsitzende Anne Stache eröffnete die außerordentliche Mitgliederversammlung und dankte den anwesenden Vertretern der Mitgliedsvereine im Namen des Vorstands für ihr Erscheinen. Besonders begrüßt wurden

die stellvertr. Regionspräsidentin Frau Angelika Walther

vom Rat der Landeshauptstadt Hannover Herr Werner Bock

als Gäste von der Siedlergemeinschaft Oberricklingen die Herren Rebeski und Lang.

Die Vorsitzende stellte fest, dass die Einladung zur außerordentlichen Mitgliederversammlung mit Schreiben vom 05. Juli 2010 form- und fristgerecht erfolgt sei. Mit dieser Einladung sei auch die Tagesordnung bekannt gegeben.

Anwesend seien 25 Mitgliedsvereine. Die Versammlung sei beschlussfähig.

TOP 2 Satzungsänderung zur Erlangung der Gemeinnützigkeit

Die Vorsitzende erläuterte die Änderungen und teilte mit, dass sich weiterer Änderungsbedarf ergeben hätte. Dies sei der Tischvorlage zu entnehmen.
Text der Tischvorlage:

Weitere Änderungen der vorgeschlagenen Neufassung

  1. § 1 Buchstabe e) Nr. 1
    Das Wort „ansässigen“ ist durch das Wort „tätigen“… zu ersetzen.
    Begründung: Es handelt sich um einen Übertragungsfehler aus der Satzung in der derzeit gültigen Fassung.
  2. § 1 Buchstabe e) Nr. 4
    Die Worte „im Stadtteil“ sind zu streichen.
    Begründung : Es können sich durchaus auch Kollisionen mit Terminen im gesamten Stadtbezirk Ricklingen und damit auch ggf. Absprachen mit benachbarten Vereinen oder Arbeitsgemeinschaften ergeben.
  3. § 2 Buchstabe a) Nr. 2
    Nach dem Wort „Ricklingen“ sind die Worte „und Oberricklingen“ einzufügen.
    Begründung: Redaktionelle Änderung aufgrund der Neufassung des § 1 Buchstabe a) Nr. 1.
  4. § 2 Buchstabe a) Nr. 3
    Nach dem Wort „Ricklingen“ sind die Worte „und Oberricklingen“ einzufügen.
    Begründung: Redaktionelle Änderung aufgrund der Neufassung des § 1 Buchstabe a) Nr. 1.
  5. § 7 Buchstabe b)
    In § 7 Buchstabe b) ist das Wort „religiöse“ durch das Wort „kirchliche“ zu ersetzen.
    Begründung: Redaktionelle Anpassung an den Wortlaut im § 54 der Abgabenordnung.

Den in der Tischvorlage vorgeschlagenen Änderungen unter 1 – 5 stimmt die Versammlung einstimmig zu.

Weitere vorgeschlagene Änderungen:

§ 1 Buchstabe e) soll wie folgt lauten:
e) Zweck der ARV ist die Förderung der Heimatpflege, Heimatkunde und Kultur1. Dieses Ziel soll insbesondere erreicht werden durch

  1. Zusammenarbeit2 aller in den Stadtteilen Ricklingen und Oberricklingen ansässigen Vereine, Verbände und Institutionen
  2. Planung und Durchführung von Veranstaltungen3
  3. Unterstützung der Interessen der Mitgliedsvereine gegenüber Behörden
  4. Koordinieren von Terminen im Stadtteil
  5. Ausrichtung und Gestaltung der Feierstunde zum Volkstrauertag

§ 2 Buchstabe c Satz 2 soll wie folgt lauten:
Sie haben die von der Mitgliederversammlung Jahresbeiträge und Sonderzahlungen zu entrichten.

§ 3 soll wie folgt lauten:
Die Höhe des Jahresbeitrages wird von der Jahreshauptversammlung auf Antrag des Vorstands festgesetzt. Der Jahresbeitrag ist bis spätestens zum 30. Juni des Kalenderjahres zu entrichten.
Diese Änderungen in ihrer Gesamtheit werden von den anwesenden Mitgliedern einstimmig beschlossen.

TOP 3 Verschiedenes

Der Vertreter der St.-Thomas Kirchengemeinde, Herr Helmut Diers, berichtete, dass nach seiner Meinung zu befürchten sei, dass sich ähnlich wie beim Schünemannplatz eine Alkoholszene entwickelt. Angetrunkene Nutzer dieses Platzes hätten am vergangenen Sonntag den Gottesdienst erheblich gestört. Die Polizei habe man allerdings nicht gerufen.

Die Vorsitzende Anne Stache sagte zu, dies in der kommenden Sitzung des Kooperationsverbundes Schünemannplatz am 24. August 2010 zu thematisieren.

Die Versammlung wurde von der Vorsitzenden gegen 20.00 Uhr geschlossen.

Hannover, den 15. August 2010

Anne Stache
Vorsitzende

Dietrich Raabe
stellvertr. Vorsitzender

Klaus Wolandewitsch
stellvertr. Vorsitzender

Fußnoten

  1. Zusatz „und Kultur“ Antrag von SV Aegir 09
  2. Statt Zusammenschluss nunmehr „Zusammenarbeit“, Antrag von Sportfreunde Ricklingen
  3. Die Worte „zur Heimatpflege“ sind zu streichen – Antrag von SV Aegir 09

Hinweis: Das Protokoll wurde für die Darstellung im Internet bearbeitet und mit zusätzlichen Links versehen. Das Original-Protokoll ist per PDF-Download (72 KB) erhältlich.

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