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18.09.2007

Vergabekriterien für Eigene Mittel des Stadtbezirksrates 09

Update: 18.04.2012
Richtlinien für die Vergabe der eigenen Mittel des Stadtbezirksrates 09 - Ricklingen
(einstimmig beschlossen in der Sitzung des Stadtbezirksrates Ricklingen am 1.3.2012)

Der Stadtbezirksrat Ricklingen möchte seine Haushaltsmittel vorrangig als Anschubfinanzierung für Projekte im Stadtbezirk einsetzen. Eine Förderung erfahren nur solche Maßnahmen, für die eine angemessene Eigenleistung nachgewiesen wird.

Anträge sind zu richten an:

Bezirksbürgermeister
Andreas Markurth
Springer Straße 42
30459 Hannover
Tel. 7682340

und/oder

Landeshauptstadt Hannover
Fachbereich Zentrale Dienste,
Bereich Rats- und Bezirksratsangelegenheiten
- OE 18.62.3-09 -
Postfach 125
30001 Hannover

Die Verwaltung leitet eine Kopie des Antrages an die Mitglieder des Stadtbezirksrates weiter.

  1. Anträge sind von einem Verantwortlichen, z. B. einem Mitglied des Vorstands zu unterschreiben.
  2. Der Zuwendungszweck muss erkennbar sein. Die beantragte Förderungssumme ist zu beziffern.
  3. Ein Kostenvoranschlag ist vorzulegen.
  4. Es ist ein Finanzierungsplan beizufügen, der sowohl Eigenleistungen als auch Drittmittel enthält. Ggfls. ist glaubhaft zu machen, dass die Stadtverwaltung eine Finanzierung aus dem Gesamthaushalt ablehnt oder nur eine Teilfinanzierung vornimmt.
  5. Haushaltsmittel werden nur zweckgebunden vergeben.
  6. Eine Finanzierung von Folgekosten wird ausgeschlossen.
  7. Beihilfen für Mieten, Gehälter und Honorare werden nicht gewährt.
  8. Reisekosten werden nicht bezuschusst.
  9. Dauernde Zahlungen werden nicht geleistet.

Bereits beschaffte Gegenstände können in der Regel nicht gefördert werden